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Abofallen im Internet: Schufadrohung rechtswidrig
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THEMA: Abofallen im Internet: Schufadrohung rechtswidrig
#1104
Abofallen im Internet: Schufadrohung rechtswidrig vor 1 Jahr, 5 Monaten Karma: 7
Auch wenn es schon weniger geworden ist, Abofallen, die besonders auf Seiten zu sehr beliebten Themen wie Hausaufgaben, Referate, Kochrezepte, Downloads etc. lauern,
gibts es immer noch....noch immer wird mit zum Teil sehr versteckten Methoden versucht, das große Geld zu verdienen.

Oberste Regel, wenn man in so eine Abofalle getappt ist:
Keine vorschnelle Zahlung, sonst ist i.d.R. das Geld weg.
Am besten wendet man sich an die örtliche Verbraucherzentrale und lässt sich individuell beraten.
Wichtig: Mahnungen und sonstigen Schriftverkehr unbedingt aufheben!

Im Februar hat das Amtsgericht Leipzig der Abzockmafia eine schallende Ohrfeige erteilt:
Einem Geschädigten wurde in einer "letzten Mahnung" bei Nichtzahlung mit einem negativen Schufa-Eintrag gedroht.
Das Leipziger Amtsgericht entschied nun, das im vorliegenden Fall diese Drohung rechtswidrig sei.
Zusätzlich hat der Beklagte (Seitenbetreiber) die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Quelle: eRecht24eRecht24
Auggie (Moderator)
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