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01. April 2010
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Sonstige Nachrichten
Jeder von uns hat schon mal mit der Schufa oder ähnlichen Auskunfteien zu tun gehabt, bei Versandhauskäufen, Kreditgeschäften, Handykauf.
Die Schufa speichert eine Reihe finanzwirtschaftlicher Daten um ihre angeschlossenen Vertragspartner der kreditgebenden Wirtschaft vor Kreditausfälle zu schützen. Die von der Schufa gespeicherten Daten fallen unter das Datenschutzgesetz, das zum 01.04.2010 aus Verbrauchersicht eine entscheidende Änderung erfahren hat:
Die Schufa und ähnliche Auskunfteien müssen künftig die gespeicherten persönlichen Daten offenlegen und erklären, nach welchen Maßstäben sie die Kreditwürdigkeit von Konsumenten beurteilen.
Mit dem mathematisch-statistischen Verfahren Scoring berechnen sie, wie hoch das Risiko ist, dass ein Kunde seine Schulden nicht bezahlt.
Weil dieses Verfahren auch Wohnort und ähnliche Angaben berücksichtigt und nicht nach Einzelfall entschieden wird, ist das Verfahren selbst unter Wirtrschaftsexperten nicht unumstritten.
Mit dieser Änderung des Datenschutzgesetzes können die Verbraucher endlich Einfluß nehmen auf die zum Teil sehr undurchsichtigen Berechnungen ihrer Kreditwqürdigkeit; es hatte ausgereicht, am "falschen" Ort zu wohnen und ein Kredit wurde abgelehnt.
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