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Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten in der bisherigen gesetzlichen Ausgestaltung gekippt.
Bis die Bundesregierung das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung überarbeitet hat, müssen Internetprovider alle bislang erhobenen Daten unverzüglich löschen.

Mit einem Grundsatzurteil hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig außer Kraft gesetzt und gleichzeitig die Löschung von bisher erhobenen Daten angeordnet.
Die Richter erklärten die bisher im Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vorgegebene Art und Weise des Umgangs mit Daten für nicht verfassungsgemäß.

In ihrer jetzigen Form verstoßen die Regelungen außerdem gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und sind nicht vereinbar mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Richter kritisieren die Unverhältnismäßigkeit einer sechsmonatigen verdachtsunabhängigen Speicherung, die einen besonders schweren Eingriff darstelle.
Außerdem dürften die Daten nur in Fällen besonders schwerer Straftaten genutzt werden, also nur zur Verwendung durch den Staat abgerufen werden.

Eine unbedenkliche Speicherung setzt voraus, dass diese eine Ausnahme bleibe.
Auch müssten anspruchsvolle und klare Regelungen zur Datensicherheit, Begrenzung der Datenverwendung, Transparenz der Datenübermittlung und zum Rechtsschutz vom Gesetzgeber geschaffen werden, so die Richter weiter.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2010

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